Seit 2016 unterscheidet die Europäische Zentralbank zwischen zugewiesenem und nicht zugewiesenem Gold in den Reserven der verschiedenen Zentralbanken der Mitgliedstaaten.
Worin besteht aber der Unterschied zwischen zugewiesenem und nicht zugewiesenem Edelmetall? Es ist alles ist eine Frage des Eigentums. Was das zugewiesene Gold betrifft, ist es sprichwörtlich greifbar. Wir sprechen über Goldbarren und Münzen, die in Tresoren aufbewahrt werden, welche wiederum ein Händler, oft eine Bank, verwalten. Ohne Erlaubnis des Eigentümers dürfen die Produkte nicht an Dritte ausgeliehen oder verkauft werden. Tatsächlich hat der Inhaber eines zugewiesenen Kontos die gänzliche Vollmacht über das Edelmetall auf diesem Konto. Dies im Gegensatz zum Inhaber eines nicht zugewiesenen Kontos, der nur über ein Zugriffsrecht auf eine bestimmte Menge des Edelmetalls verfügt. Daher stützt er sich auf den Bestand des Händlers, der für sein Konto verantwortlich ist. Die nicht zugewiesenen Goldreserven in den europäischen Zentralbanken sind gering, wo sie nur 1% bis 2% der gesamten Reserven ausmachen, in Privatbanken aber sind sie die Hauptquellen für Investitionen von Einzelpersonen. Auch wenn die Anleger für das zugewiesene Gold etwas mehr zahlen müssen, da sie die Lagerungsgebühren übernehmen, sind diese Preise dennoch gering, da Gold kompakt ist. Pro Jahr muss man mit 0,1% des Gesamtpreises des Bestandes rechnen, manchmal kommen noch Versicherungsgebühren hinzu. Aber mit diesem Vorgehen ist der Käufer vor einem finanziellen Fehler des Händlers geschützt. Nicht zugewiesenes Gold ist eine Verbindlichkeit, die in der Bilanz von Bankinstituten erfasst wird. Es spart zwar Lagerkosten, birgt aber Risiken: Im Falle einer Insolvenz der Bank ist der Goldkredit nicht sicher. Trotzdem bleibt das nicht zugewiesene Goldkonto die am weitesten verbreitete Möglichkeit, um eine kleine Anlage in Gold zu halten.
ATCBG/FGE/ATC