Der Staat hat soeben die Steuer auf den Verkauf von Gold erhöht. Von 10,5 % stieg sie auf 11,5 %. Mit anderen Worten, jede Person, die Goldmünzen oder Goldbarren verkaufen möchte, für die sie die Rechnung nicht mehr besitzt, muss einen Betrag zahlen, der 11,5% des tatsächlichen Werts des Edelmetallstücks entspricht. Goldbesitzer, die eine Rechnung mit dem Datum und dem Kaufpreis vorlegen können, müssen ihrerseits die Kapitalertragsteuer zahlen, deren Satz ebenfalls erhöht wurde. Dieser stieg von 34,5 % auf 36,2 %. Hinsichtlich des Mehrwerts muss man wissen, dass ab dem dritten Jahr der Umsetzung ein jährlicher Rabatt von 5 % gewährt wird. So sinkt die Steuer auf die Wertsteigerung Ihres Goldbesitzes jedes Jahr, bis sie nach 22 Jahren null beträgt.
ATCBG/EYS/ATC