Besonders hart ist die Besteuerung von Gold bei unseren französischen Nachbarn mit einer Kapitalertragsteuer, die mehr als ein Drittel des Gewinns beträgt. Und es ist für Edelmetallkäufer jenseits der Grenze teilweise schwierig, ein Gleichgewicht zu finden zwischen Steuern auf eine Goldanlage, auf Sammlergold, auf Kapitalgewinne und die Steuer auf Edelmetall, die 11,5% beträgt. Gleich wie Frankreich erheben viele Länder eine direkte Steuer auf Transaktionen: Italien, Grossbritannien oder auch jenseits des Atlantiks Kanada und die USA. In einigen Ländern gibt es jedoch bedeutend weniger komplizierte Steuersysteme, etwa in Deutschland, Belgien und der Schweiz. Diese Systeme sind auch interessanter, weil sowohl beim Kauf als auch Wiederverkauf von Münzen und Barren keine Gebühren anfallen. Diese Regelung gilt unabhängig vom realisierten Veräußerungsgewinn, kommt aber nur bei in der Schweiz ansässigen Personen zur Anwendung. Aber Vorsicht, denn das Besitzen von Gold heisst nicht gleichzeitig Nichtbesteuerung: Goldanlagen werden bei der Berechnung der Vermögenssteuer berücksichtigt. Je nach Gemeinde können sie daher indirekt besteuert werden. Wenn die Einwohner der Schweiz in Gold investieren, müssen sie bei den Schweizer Steuerbehörden ihre Goldmünzen und -barren deklarieren. Aber diese Schweizer Besteuerung „light“ brachte landesweit viele Verkaufsstellen zum Florieren. Ein Segen für Einheimische, aber auch für Ausländer, die nicht zögern, die Grenze zu überqueren um zu investieren. Letzteren bieten die Banken die Möglichkeit, Goldbarren gegen eine Depotgebühr zu lagern.
ATCBG/FGE/ATC